Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HORN Design – Jannes Horn
Fränkische Str. 41, 30455 Hannover
0173–1742558 · kontakt@horndesign.eu
Amtsgericht Hannover · 26/118/0394
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen HORN Design (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber. Sie gelten für alle angebotenen Leistungen, insbesondere für Grafikdesign, Webdesign, Markenentwicklung, Online-Kommunikation und digitale Dienstleistungen.
Webseiten werden in der Regel über Wix erstellt. Domain- und E-Mail-Dienste werden über Strato bereitgestellt.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
Wiederkehrende Aufträge
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen und wiederkehrenden Aufträge zwischen HORN Design und dem Auftraggeber, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Zusammenarbeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
2.2 Der Dienstleister trägt selbst die Verantwortung für Steuern und Sozialabgaben und stellt den Auftraggeber diesbezüglich frei.
2.3 Der Dienstleister ist frei, auch für weitere Auftraggeber tätig zu werden.
2.4 Der Dienstleister darf Subunternehmer beauftragen und bleibt dennoch vollumfänglich verantwortlich.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Beauftragung erfolgt durch Angebot des Auftraggebers und Annahme durch den Dienstleister.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag.
3.3 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (inkl. digitaler Schriftform).
3.4 Digitale handschriftliche Signaturen über Wix sind rechtsverbindlich gemäß § 126a BGB und der eIDAS-Verordnung.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft.
4.2 (B2B-Regelung) Für Verträge mit Unternehmern beträgt die Vertragslaufzeit jeweils ein Jahr.
Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
4.3 (B2C-Regelung gemäß Gesetz) Für Verträge mit Verbrauchern verlängert sich ein ursprünglich zwölfmonatiger Vertrag ausschließlich auf unbestimmte Zeit.
Eine Kündigung ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
4.4 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten.
5. Leistungen & Pflichten
5.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag.
Die Herausgabe offener Dateien ist nicht Bestandteil der Leistung.
5.2 Der Dienstleister informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt.
5.3 Ist die Leistungserbringung nicht möglich, informiert der Dienstleister unverzüglich.
5.4 Der Dienstleister stellt eigene Arbeitsmittel, sofern nicht abweichend vereinbart. Beide Parteien unterstützen einander durch Informationen und Kooperation.
5.5 Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen auf Basis eines schriftlichen Änderungsverfahrens.
5.6 Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern Fristen angemessen.
5.7 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
HORN Design kann zur Unterstützung der Projektbearbeitung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. ChatGPT) einsetzen. Der Einsatz erfolgt ausschließlich zur Verbesserung der Projektqualität, zur Strukturierung von Inhalten, zur Texterstellung, zur Zusammenfassung projektbezogener Informationen sowie zur internen Arbeitsunterstützung.
Soweit möglich, werden personenbezogene Daten vor einer Verarbeitung anonymisiert oder auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Maß beschränkt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Auftrags.
Projektbezogene Notizen, Zusammenfassungen und sonstige Arbeitsunterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Projekts verwendet und nach Abschluss des Projekts oder Wegfall des Verarbeitungszwecks gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
5.8 HORN Design verpflichtet sich, den vereinbarten Zeitplan nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Eine verbindliche Garantie für die Fertigstellung zu einem bestimmten Termin wird jedoch nicht übernommen, da der Projektfortschritt maßgeblich von der rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers abhängt (z. B. Lieferung von Inhalten, Feedback, Freigaben). Verzögerungen infolge ausbleibender Mitwirkung des Auftraggebers stellen keine Vertragsverletzung durch HORN Design dar.
5.9 Spätestens 60 Tage nach Projektbeginn ist HORN Design berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsstand ganz oder anteilig in Rechnung zu stellen, auch wenn das Projekt zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.
Dies gilt insbesondere, wenn sich der Projektfortschritt aufgrund fehlender Inhalte, verzögerter Rückmeldungen oder nicht erfüllter Mitwirkungspflichten auf Seiten des Auftraggebers verzögert.
Die reguläre Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungsstellung.
5.10 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleibt die technische Umsetzung von Webseiten innerhalb der vom Dienstleister gewählten Plattform (z. B. Wix).
Der Auftraggeber erhält die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Zugriffsrechte. Ein Anspruch auf Herausgabe der zugrundeliegenden Projektstruktur, Administrationsrechte, Premium-Lizenzen oder eine kostenlose technische Migration auf andere Systeme besteht nicht.
Bei Vertragsende können Domains, E-Mail-Postfächer und Inhalte auf Wunsch des Auftraggebers übertragen werden. Der hierfür erforderliche Aufwand wird gesondert nach aktueller Preisliste oder individueller Vereinbarung berechnet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.2 Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 6.1 keine Zahlung, gerät der Auftraggeber ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug.
6.3 Ab Eintritt des Zahlungsverzugs kann eine erste Mahnung erfolgen.
Für diese Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
6.4 Erfolgt auch nach Ablauf von 30 Tagen nach Eintritt des Zahlungsverzugs keine Zahlung, kann eine zweite und letzte Mahnung erfolgen.
Für diese wird eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.
6.5 Ab einem Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist HORN Design berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. auf den offenen Rechnungsbetrag zu berechnen.
6.6 Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf der letzten Mahnfrist weiterhin aus, ist HORN Design berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Dies gilt insbesondere ab einem Zeitraum von 14 Tagen nach Zugang der zweiten und letzten Mahnung.
Spätestens ab 60 Tagen nach Rechnungsdatum ist HORN Design berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig.
6.7 War der Auftraggeber einmalig über drei Monate im Zahlungsverzug, sind für zukünftige Projekte 50 % Vorauszahlung fällig.
6.8 Der Dienstleister ist berechtigt, bei größeren Projekten eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
6.9 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist HORN Design berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die weitere Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen, bis der offene Rechnungsbetrag vollständig beglichen ist.
Von diesem Recht macht HORN Design insbesondere dann Gebrauch, wenn der Auftraggeber bereits in der Vergangenheit wiederholt oder erheblich in Zahlungsverzug geraten ist oder die Fortsetzung der Leistung eine unzumutbare Vorleistung darstellen würde.
Eine Leistungsaussetzung erfolgt nur, soweit sie im Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig ist, und stellt keinen Projektabbruch dar.
7. Projektabbruch durch den Auftraggeber
7.1 Der Auftraggeber kann ein Projekt jederzeit abbrechen. Dies muss schriftlich per E-Mail oder Messenger (z. B. WhatsApp) erfolgen.
7.2 In diesem Fall werden alle bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet, darunter:
konzeptionelle Arbeiten
Beratung & Strategie
Design- und Programmierleistungen
projektbezogene Kommunikation über die Erstberatung hinaus
Abrechnung: 85 € brutto/Stunde, Mindestberechnung 1 Stunde.
7.3 Ausgabe der bis dahin erstellten Ergebnisse erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
7.4 Bei rein strategischen oder beratenden Leistungen ohne Datei-Ausgabe besteht kein Anspruch auf Dateien.
7.5 No-Response-Regelung Bleibt der Auftraggeber nach dem letzten dokumentierten Arbeitsschritt 21 Tage ohne Rückmeldung, ruht das Projekt.
Nach insgesamt 4 Wochen ohne Rückmeldung gilt es als abgebrochen → Abrechnung wie regulärer Abbruch.
7.6 Ändern sich während oder nach der Beauftragung Ziele, Strategien, Unternehmensausrichtungen, Angebote, Zielgruppen oder sonstige grundlegende Voraussetzungen des Projekts auf Seiten des Auftraggebers, berührt dies nicht den Vergütungsanspruch von HORN Design für bereits erbrachte Leistungen.
HORN Design erbringt seine Leistungen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Vorgaben und Entscheidungen. Nachträgliche Änderungen auf Seiten des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Anpassungen, Nacharbeiten, Rückerstattungen oder eine Minderung bereits entstandener Vergütungsansprüche.
8. Haftung und Urheberrecht
8.1 Haftung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
8.3 Alle Designs und Werke bleiben urheberrechtlich geschützt.
Nutzungsrechte werden individuell vergeben.
8.4 Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste, außer bei vertraglich vereinbarter Backup-Leistung.
8.5 Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.6 Für sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Preisangaben, rechtliche Hinweise und sonstige Materialien, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. HORN Design ist nicht verpflichtet, die rechtliche, tatsächliche oder inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte zu prüfen. Der Auftraggeber stellt HORN Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen.
9. Sonderregelungen
9.1 Druckkosten, Druckfreigabe & Materialwahl
Abwicklung über HORN Design Druckprodukte werden im eigenen Namen erworben und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Vorauszahlung / Druckbeginn Enthält eine Rechnung Druckkosten, beginnt der Druck erst nach vollständigem Zahlungseingang sowie schriftlicher Druckfreigabe.
Material- und Papierwahl Vor Druckbeginn erhält der Auftraggeber klare Beispiele und Vergleichswerte (z. B. Grammaturen).Bestätigt der Auftraggeber diese Angaben schriftlich, ist die Zustimmung verbindlich.
Fehlende Rückmeldung Reagiert der Auftraggeber nicht auf Materialnachfragen, verwendet der Dienstleister ein fachübliches Material.Reklamationen aufgrund subjektiver Wahrnehmung (z. B. „zu dünn“) sind ausgeschlossen.
Verbindlichkeit nach Freigabe Nach erteilter Freigabe sind Änderungen oder Widerruf ausgeschlossen.Verantwortung für Inhalte liegt beim Auftraggeber.
Keine Haftung für technisch bedingte Abweichungen Farb- und Materialtoleranzen im üblichen Druckbereich sind kein Mangel.
9.2 Kommunikation über WhatsApp
Der Auftraggeber erklärt sich mit WhatsApp Business sowie Mails als Kommunikationskanal einverstanden. Nachrichten sind verbindlich.
Ein alternativer Kanal kann jederzeit verlangt werden.
Die Einwilligung ist widerrufbar.
HORN Design übernimmt keine Haftung für Datenschutzprobleme seitens WhatsApp.
9.3 Datenschutz
Der Dienstleister verarbeitet Daten gemäß DSGVO.
Auskunft und Löschung sind möglich, sofern keine Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
9.4 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit, auch über das Vertragsende hinaus.
10. Verjährung von Mängelansprüchen
Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme/Lieferung, soweit keine zwingend längere gesetzliche Frist gilt.
11. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Für Auftraggeber ohne Wohnsitz in Deutschland/EU ist Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters.
Vor Klageerhebung wird eine Mediation angestrebt.
Hannover, 2026
Jannes Horn, HORN Design