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Allgemeine Geschäftsbedingungen


HORN Design, Altes Dorf 48, 30455 Hannover, 0173-1742558, kontakt@horndesign.eu,

Amtsgericht Hannover, 26/118/0394

1. Geltungsbereich
   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma HORN Design – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. Diese AGB gelten für alle von HORN Design angebotenen Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Grafikdesign, Webdesign, Online-Marketing und andere digitale Dienstleistungen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2. Vertragsgegenstand
   2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.  
   2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.  
   2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.  
   2.4 Der Dienstleister darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang verantwortlich.  

 

3. Zustandekommen des Vertrages
   3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrags (Angebot) zwei Wochen gebunden.  
   3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.  
   3.3 Der Vertrag und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

4. Vertragsdauer und Kündigung
   4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt, jedoch wird dieser erst rechtskräftig, sobald die AGBs sowie das vereinbarte Angebot unterschrieben worden sind.  
   4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von einer Woche zum Monatsende vereinbart. 
   4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erklären.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
   5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil.  
   5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.  
   5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.  
   5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.  
   5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.  
   5.6 Verzögerungen, die vom Dienstleister nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt), verlängern die Fristen entsprechend. Beide Parteien werden in solchen Fällen unverzüglich die andere Partei informieren.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen
   6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.  
   6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.  
   6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.  
   6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Erfolgt nach der ersten Mahnung keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, wird eine weitere Mahnung mit erneut 14 Tagen Zahlungsfrist gesendet. Danach erfolgt die Übergabe an ein Inkassounternehmen.  
   6.5 Wenn der Auftraggeber einmalig drei Monate oder länger im Zahlungsverzug ist, wird für alle zukünftigen Aufträge eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig.  
   6.6 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei umfangreichen Projekten eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages zu verlangen.

 

7. Haftung und Urheberrecht
   7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.  
   7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.  
   7.3 Alle von HORN Design erstellten Materialien, Arbeiten und Designs sind urheberrechtlich geschützt. Eine nicht genehmigte und unzweckmäßige Verwendung dieser wird strafrechtlich verfolgt. Bitte kontaktieren Sie daher HORN Design vorher. Nutzungslizenzen werden im Rahmen eines Auftrags vergeben.  
   7.4 Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die durch unberechtigten Zugriff auf die Systeme des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.  
   7.5 Die Haftung des Dienstleisters für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden ist, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand
   Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Vor der Anrufung eines Gerichts sollen die Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung durch Mediation zu finden.

 

9. Sonderregelungen
   9.1 Druckkosten
       Druckkosten sind nicht erstattbar, da diese nicht von HORN Design, sondern von externen Druckereien getragen werden bzw. es über Druckereien abgerechnet wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass HORN Design für die Vermittlung und Abwicklung von Druckaufträgen lediglich als Vermittler fungiert und keine Haftung für Druckkosten übernimmt.
   9.2 Kommunikation über WhatsApp
       Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation über WhatsApp für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Nachrichten und Vereinbarungen, die über WhatsApp ausgetauscht werden, gelten als rechtlich verbindlich, sofern sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Der Auftraggeber erkennt an, dass WhatsApp keine vollständig sichere Kommunikationsplattform ist und stellt HORN Design von jeglicher Haftung in Bezug auf Datenschutzverletzungen oder Datenverlust im Rahmen der Nutzung von WhatsApp frei.
   9.3 Datenschutz
       Der Auftraggeber willigt ein, dass der Dienstleister die im Rahmen der Vertragserfüllung erhobenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet und speichert. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und kann deren Löschung fordern, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
   9.4 Geheimhaltung
       Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

10. Schlussbestimmungen
   10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

 

Hannover, 05.06.2024
Jannes Horn

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